Sie wurden positiv auf das Coronavirus getestet?
Wenn Sie per PCR, vergleichbarem PoC-NAT-Test oder einem Antigen-Test positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden, besteht für Sie eine Absonderungspflicht von längstens 10 Tagen, ausgehend vom Tag nach der Positivtestung. Dem Arbeitgeber gegenüber können Sie das positive PCR-Ergebnis bzw. die Bescheinigung der Teststelle über den positiven Antigentest als Nachweis vorlegen.
Wird dennoch nach positivem PCR-Testergebnis ein Bescheid als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber benötigt, nutzen Sie bitte nachfolgenden Link zum Meldeformular (https://cmsfs.de/unstrut-hainich-kreis-kontaktformular), um dem Gesundheitsamt weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Situation mitzuteilen.
Eine vorzeitige Beendigung der Absonderung ist frühestens nach Ablauf von fünf Tagen bei mindestens 48-stündiger Symptomfreiheit möglich. Eine Testung zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung ist nicht mehr generell vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen.
Eine Ausnahme besteht dahingehend bei Beschäftigten in medizinischen und Pflegeeinrichtungen. Für eine Tätigkeitsaufnahme vor Ablauf der 10 Tage ist eine negative Testung erforderlich. Wir bitten darum, das Ergebnis per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu übermitteln.
Falls Sie einen digitalen Genesenen-Nachweis benötigen, können Sie diesen unter Vorlage Ihres positiven PCR-Ergebnisses oder Ihres Absonderungsbescheides in einer Apotheke erhalten.
Der Fachdienst Gesundheit bedankt sich für Ihre Geduld und wünscht allen Erkrankten gute Besserung!
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