Schwerbehinderten Menschen, welche die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines EU-Parkausweises nicht erfüllen, können in bestimmten Ausnahmefällen andere Parkerleichterungen gewährt werden.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung finden Sie hier.
Hinweis: Mit dieser Ausnahmegenehmigung und dem dazugehörigen orangenen Parkausweis kann nicht auf den sogenannten Rollstuhlfahrerparkplätzen geparkt werden.
Folgende Unterlagen für die Antragstellung im Landratsamt UHK werden benötigt:
- Antragsformular
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheinigung des Fachdienstes Soziales für die Straßenverkehrsbehörde über das Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch
Die Unterlagen können per Post an die im Formular ausgewiesene Adresse oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Die Gültigkeitsdauer ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Ist dieser unbefristet erteilt worden, so wird die Ausnahmegenehmigung auf 5 Jahre begrenzt.