Organisation des Rettungsdienstes im Unstrut-Hainich-Kreis

Grundlage für die Organisation des Rettungsdienstes sind:

  • Thüringer Rettungsdienstgesetz vom 16.07.2008, GVBl. Nr. 8/2008 Seite 233 vom 29.07.2008, in der Fassung des Inkrafttretens am 01.01.2015
  • Landesrettungsdienstplan (LRDP) vom 29.04.2009, ThStAnz. Nr. 20/2009  S. 827, in der Fassung des Inkrafttretens am 01.01.2015
  • Rettungsdienstbereichsplan für den Unstrut-Hainich-Kreis vom 21.09.1995, zuletzt geändert mit Kreistagsbeschluss vom 25.09.2018 mit Gültigkeit ab 01.03.2019

Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehören:

  • der Krankentransport (nur der qualifizierte Krankentransport, der nach ärztlicher Verordnung mit einem bedarfsgerechten Rettungsmittel und unter fachgerechter Transportbegleitung durchgeführt wird.
  • die Notfallrettung
  • der Transport von lebenswichtigen Medikamenten, Blutkonserven und Organen für Transplantationen zur Versorgung von Notfallpatienten

Ausgenommen vom Rettungsdienst sind sgn. Krankenfahrten (ohne fachgerechte Transportbegleitung).

Der bodengebundene Rettungsdienst wird durch die Luftrettung des Freistaates Thüringen unterstützt. Aufgabenträger für den bodengebundenen Rettungsdienst ist der Landkreis.

Durch den Landrat ist ein "Ärztlicher Leiter Rettungsdienst" bestellt worden

  • Herr Jan Gräbedünkel

Der für den Rettungsdienst verantwortliche Ärzt überwacht die Organisation und den Ablauf der Notfallrettung sowie die notfallmedizinische Weiterbildung der Notärzte und des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals im Unstrut-Hainich-Kreis.

Der eigene Rettungsdienstbereich ist identisch mit dem Kreisterritorium. Zusätzlich werden per Verwaltungsvereinbarung einzelne Orte benachbarter Landkreise rettungsdienstlich erstversorgt.

Dies sind die Gemeinden:

  • im Warburgkreis
    • Craula
    • Behringen
    • Tüngeda
    • Wolfsbehringen
    • Reichenbach
  • im Kyffhäuserkreis
    • Allmenhausen
    • Friedrichsrode
    • Holzthaleben
    • Keula
    • Rockensußra
    • Freienbessingen
    • Wolferschwenda
  • im Landkreis Gotha
    • Tonna mit den Ortsteilen Burgtonna und Gräfentonna
    • Döllstedt
    • Dachwig
    • Großfahner
    • Gierstädt und OT Kleinfahner

Der Unstrut-Hainich-Kreis ist neben dem Eichsfeldkreis, dem Kyffhäuser-Kreis und dem Landkreis Nordhausen Mitglied im Nordthüringer Zweckverband Rettungsdienst.

Der Nordthüringer Zweckverband Rettungsdienst nimmt für seine Mitgliedslandkreise Teilaufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 4 (1) seiner Satzung wahr.

Dazu zählt u.a.

  • die Durchführung der Tarifverhandlungen mit den Kostenträgern
  • die Festlegung der Standorte der Rettungswachen
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