- Anträge - Soforthilfeprogramm Corona 2020 der Thüringer Aufbaubank
- Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen durch Bürgschaftsbank Thüringen
(Stand 17.03.2020) - Allgemeine und tätigkeitsspezifische Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen in Verbindung mit COVID-19
- Entschädigung Quarantäne Arbeitgeber: Antrag auf Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Für Arbeitgeber
- Entschädigung Quarantäne Selbständige: Antrag auf Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Für Selbständige
- Entschädigung Kinderbetreuung Arbeitgeber: Antrag auf Entschädigung bei Betreuung von Kindern nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Für Arbeitgeber
- Entschädigung Kinderbetreuung Selbständige: Antrag auf Entschädigung bei Betreuung von Kindern nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Für Selbständige
- Aktuelle Informationen der Thüringer Aufbaubank für Unternehmen
- Deutscher Industrie- und Handeskammertag - Fragen und Antworten rund um das Coronavirus
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie -Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
- Soforthilfeprogramm Corona 2020 Landwirtschaft (einschl. Gartenbau), Forstwirtschaft, Aquakultur und Teichwirtschaft
- Merkblatt - Wie funktioniert die Thüringer Corona-Soforthilfe für die Landwirtschaft?
- Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 6. April 2020
- Häufig gestellte Fragwen (FAQ) zur Corona-Soforthilfe Landwirtschaft
Weitere Informationen:
- Thüringer Landesverwaltungsamt:
https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/infrastrukturfoerderung/corona/index.aspx
Betroffene können weitere Informationen montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch unter 0361/573321469 erhalten.