Gaststätteninhaber, in deren Gaststätte Geldgewinnspielgeräte aufgestellt werden, unterliegen der Verpflichtung ein Sozialkonzept vorzuhalten. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - TMASGFF hat dazu ein Mustersozialkonzept für Gaststätten erarbeitet.