Unterhalt und Beurkundungen

Vaterschaftsanerkennung / Sorgeerklärung / Unterhalt und Beistandschaft

Vaterschaftsanerkennungen
Beratung zu Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanerkennung,
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und notwendiger Zustimmungen vor oder nach der Geburt des Kindes

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis bzw. Pass der Eltern
  • Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter

 

Sorgeerklärungen (Gemeinsames Sorgerecht der Eltern)
Beratung zur Abgabe der Sorgeerklärung
Beurkundung der Sorgeerklärung

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis bzw. Pass der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes und der Eltern
  • Vaterschaftsanerkennung

 

Unterhalt
Beratung und Unterstützung bei der Regelung von Unterhaltsfragen, Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen und Unterhaltsabänderungen

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis bzw. Pass
  • Vaterschaftsanerkennungsurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vorhandene Unterhaltstitel
  • Nachweis aller Unterhaltsverpflichtungen

 

Beistandschaften
Beratung und Unterstützung der Mutter nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • bei der Vaterschaftsfeststellung
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes

Beratung und Unterstützung Alleinsorgeberechtigter der tatsächlich allein für ein Kind sorgender Elternteile bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis bzw. Pass der Eltern
  • Abstammungsnachweis des Kindes
  • Bereits vorhandene Unterhaltstitel
  • Sorgerechtsentscheidungen
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise weiterer Unterhaltsverpflichtungen

Sie erreichen den Bereich Unterhalt / Beistandschaften / Beurkundung per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


Amtsvormundschaft / -pflegschaft für Kinder und Jugendliche
Eine Amtsvormundschaft / Pflegschaft wird vom Jugendamt ausgeübt und tritt ein, wenn Kinder und Jugendliche keine Eltern mehr haben oder die Eltern aus bestimmten Gründen ihre Aufgabe und Verantwortung für das Kind oder den Jugendlichen nicht mehr wahrnehmen können.

Aufgaben und Wirkungskreis:

Der Amtsvormund ist für alle Entscheidungen, die das Leben betreffen, verantwortlich. Er ist der gesetzliche Vertreter und hat die gleichen Rechte, Pflichten und Aufgaben wie die Eltern.

Bei Problemen und Anliegen, die wichtig sind, ist der Vormund / Pfleger ein Ansprechpartner. Bei wichtigen Dingen braucht das Kind / der Jugendliche in der Regel die Zustimmung des Vormunds.

Das heißt:

  • Er vertritt Kindes- und Jugendlichenbelange gegenüber anderen Institutionen / Leistungsträgern.
  • Er trifft wichtige Entscheidungen, wie bsw. Schule und Ausbildung oder zur Absicherung notwendiger medizinischer Entscheidungen.
  • Er berät das Kind / den Jugendlichen in allen wichtigen Fragen und Angelegenheiten des täglichen Lebens.
  • Er hilft bei Problemen und regelt behördliche Angelegenheiten im Rahmen der Personen- und Vermögenssorge.

 

Die gesetzliche Amtsvormundschaft für Kinder minderjähriger Mütter
Eine Amtsvormundschaft für Kinder minderjähriger Mütter tritt Kraft Gesetzes ein und wird vom Jugendamt ausgeübt. Grund dafür ist das Ruhen der elterlichen Sorge infolge der Minderjährigkeit der leiblichen Mutter. Eine minderjährige Mutter ist noch nicht voll geschäftsfähig und kann somit die gesetzliche Verantwortung für das Kind noch nicht voll ausüben.

Gemeinsame Ausübung der Personensorge für das Kind

Die Personensorge für das Kind übt die Mutter gemeinsam mit dem Amtsvormund aus. Dabei hat sie in der Regel unmittelbare Betreuungspflichten inne. Die Mutter hat demnach das Recht und die Pflicht das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen.

Der Amtsvormund ist für Fragen der gesetzlichen Vertretung zuständig. Dabei ist dieser ausschließlich für das Kind tätig. Jedoch wird die minderjährige Mutter an allen Entscheidungen beteiligt.

Der Amtsvormund ist in der Funktion des gesetzlichen Vertreters tätig. Er ist ein zusätzlicher Ansprechpartner und Begleiter für die Mutter und das Kind. Bei Fragen und Problemen berät und unterstützt er.

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