Bedingt durch die strengen Fröste der vergangenen Tage, sind die Unstrut (vor allem oberhalb von Wehranlagen) und weitere Gewässer zum Teil zugefroren. Aufgrund von Wasserströmungen unterhalb dieser Eisflächen, ist ein Betreten dieser Flächen gefährlich und sollte auf jeden Fall unterbleiben.
Die Untere Wasserbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises weist darauf hin, dass das Ablagern von abgegrabenen Schneehaufen an Uferböschungen einschließlich des Abkippens von Räumschnee in Bäche und Flüsse zu unterlassen ist. Außerdem weist das Thüringer Landesamt für Umwelt Bergbau und Naturschutz darauf hin, Schnee nicht in Flüssen und Bächen zu entsorgen. Der Schnee kann vereisen und zu einem gefährlichen Abflusshindernis werden, da er den Querschnitt der Flüsse verengt und sich an Querbauwerken, wie Wehren und Brücken, aufstauen kann.
Betreiber von Wehren und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen sind verpflichtet, diese auch bei Frost funktionstüchtig zu halten. Verunreinigungen im abgeräumten Schnee, wie Streusalz und Splitt, wirken sich auch negativ auf die Ökologie der Gewässer aus.
Das Einbringen kann entsprechend einen Verstoß gegen wasserrechtliche Bestimmungen darstellen und als Ordnungswidrigkeit und ggf. gar als Straftat geahndet werden.
Ihre Untere Wasserbehörde