Aktuell liegen dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis folgende Informationen vor.
Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2022 Härtefallhilfen auch für nicht leitungsgebundene Heizmittel wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle beschlossen. Dazu wurden Mittel in Höhe von 1,8 Mrd. Euro bereitgestellt. Für Thüringen stehen rd. 47,4 Mio. € zur Verfügung.
Die Zuschüsse aus dem Härtefall-Fond sind für Privat-Haushalte vorgesehen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Geplant ist ein Verfahren in Verbindung mit einer individuellen Einzelfallbetrachtung, um Privathaushalte bei entsprechenden Voraussetzungen zu entlasten.
Details zur Umsetzung sind aktuell in Arbeit. Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich.
Wie bei den anderen Preisbremsen sollen dabei für 80 % des Verbrauchs die Preisbestandteile erstattet werden, die eine Preisverdoppelung überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Energieträger zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 beschafft wurden. Die dafür notwendige Bund-Länder-Vereinbarung bewegt sich derzeit auf die Ziellinie zu - ist aber noch nicht abgeschlossen. Sie soll die Abwicklung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel durch die Länder vereinheitlichen. Die darauf aufbauende Umsetzung der Härtefallhilfen ist durch das Energieministerium in Arbeit. Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich.
Diese können Sie auch direkt unter nachfolgendem Link nachlesen.
https://umwelt.thueringen.de/themen/top-themen/fragen-und-antworten-energiesicherheit-in-thueringen/soziale-haerten-abmildern
Eine Antragsplattform wurde eingerichtet. Die Hilfen aus dem Härtefallfonds in Thüringen können ab dem 08. Mai 2023 online unter https://nle-brennstoffhilfe.de/ oder auch direkt auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt werden.
Bei Nachfragen verwenden Sie bitte die kostenfreie „Thüringen-Hotline zum Härtefallfonds“ Tel.nr.: 0800 – 100 12 38 (Mo-Fr, 8-18 Uhr).
Sobald aktuelle Informationen und Hinweise dazu vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.