Öffentliche Bekanntmachung zur wesentlichen Änderung von 11 Windenergieanlagen in 99958 Großvargula

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) über die Entscheidung zum Antrag der Firma BOREAS Energie GmbH in 01109 Dresden auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (BImSchG) zur wesentlichen Änderung von 11 Windenergieanlagen in 99958 Großvargula

Die Firma BOREAS Energie GmbH in 01109 Dresden erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis vom 08. Januar 2021 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 11 Windenergieanlagen unterschiedlichen Typs im Windpark Großvargula. Die Genehmigung wurde am 12. April 2021 gemäß § 21a Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) bekannt gemacht. Die Anlagen wurden noch nicht errichtet.

Mit Antrag vom 09. Mai 2022 beantragte die BOREAS Energie GmbH die Erteilung der Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung dieser 11 Windenergieanlagen. Der Änderungsantrag beinhaltet für den überwiegenden Teil der WEA eine Erhöhung der Leistung, der Nabenhöhe und eine Verschiebung des Anlagenstandortes.

Auf Antrag vom 09. Mai 2022 wurde der Firma BOREAS Energie GmbH die immissions-schutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung (Errichtung und Betrieb) von zunächst sechs Windenergieanlagen im Windpark Großvargula erteilt.

Dabei wurde die Errichtung und der Betrieb folgender Windenergieanlagen genehmigt:

Bezeichnung

WEA-Typ

Flur

Flurstücke

 

GV 23.2

VESTAS V-162-6.0MW

1

194/2

GV 24.1

VESTAS V-162-6.0MW

1

89/8, 90/8

GV 27.1

VESTAS V-162-5.6MW

1

21/1

GV 28.1

VESTAS V-162-5.6MW

1

29

GV 32.1

VESTAS V-117-3.45MW

11

5, 6

GV 33.2

VESTAS V-162-6.0MW

1

216/36, 217/37

Die Anlagen sind durch folgende Parameter gekennzeichnet:

V162-5.6MW:

Nabenhöhe 166 m, Rotordurchmesser 162 m, Gesamthöhe 247 m, Leistung max. 5,6 MW

V162-6.0MW:

Nabenhöhe 169 m, Rotordurchmesser 162 m, Gesamthöhe 250 m, Leistung max. 6.0 MW

V117-3.45MW:

Nabenhöhe 141,5 m, Rotordurchmesser 117 m, Gesamthöhe 200 m, Leistung max. 3,45 MW

 

Mit dem Vorhaben ist der Rückbau von 3 bestehenden älteren Windenergieanlagen vom Typ REpower MD77 und VESTAS V90 im Windpark Großvargula verbunden.

 

Die Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG insbesondere die Baugenehmigung nach  § 59 Thüringer Bauordnung, die Erlaubnis nach § 13 Thüringer Denkmalschutzgesetz, die luftverkehrsrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz sowie das Einver-nehmen gemäß § 7 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz ein.

Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden und enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen eingelegt werden.

Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Wege durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die Erhebung des Widerspruches in elektronischer Form ist ebenfalls durch die Übermittlung    eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich, welches an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Landrats-     amtes des Unstrut-Hainich-Kreises zu richten ist.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Behörde eingelegt wird, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena).

Hinweis:
Eine herkömmliche E-Mail erfüllt die formellen Anforderungen an eine wirksame Widerspruchseinlegung nicht.

Unter Bezugnahme auf § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann der vollständige Genehmigungsbescheid hier eingesehen werden.

Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG ist als zusätzliches Informationsangebot eine persönliche Einsichtnahme in die Ausfertigung des Genehmigungsbescheides samt Begründung im Zeitraum vom 05. September 2023 bis einschließlich 19. September 2023 beim Landrats-amt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen, Haus 4, Raum 2.07, während der Dienststunden möglich.

Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Gegen den hier bekannt gemachten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen eingelegt werden.

Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Wege durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die Erhebung des Widerspruches in elektronischer Form ist ebenfalls durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich, welches an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises zu richten ist.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Behörde eingelegt wird, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena).

Hinweis:
Eine herkömmliche E-Mail erfüllt die formellen Anforderungen an eine wirksame Widerspruchseinlegung nicht.

Mühlhausen, 28. August 2023

Harald Zanker
Landrat


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