Vom 06.11. bis einschließlich 26.11.2023 findet die vierte Zählung im Rahmen unserer Erhebung gemäß § 231 SGB IX statt. In diesem Zeitraum wird stichprobenartig auf allen Stadtbus-Linien in Sondershausen und Mühlhausen der Anteil mobilitätseingeschränkter Fahrgäste erhoben. In den Bussen werden dabei die Fahrgäste nach ihrer genutzten Fahrscheinart befragt. Die Interviewer weisen sich entsprechend aus.
Informationen erhalten Sie telefonisch bei der Regionalbus Gesellschaft unter der Nummer 03601/40865225 und auf den Seiten der Stadtbusgesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH (www.regionalbus.de).