Die Organisation der Impfungen - von der Terminvergabe bis hin zur eigentlichen Impfung – wird ausschließlich über das Land Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens geregelt. Die Kommunen haben lediglich die Aufgabe, bei der Bereitstellung von Impfzentren vor Ort zu unterstützen. Als zentrale Informationsplattformen zum Thema „Impfen in Thüringen“ hat sowohl das Land Thüringen als auch die Kassenärztliche Vereinigung Webseiten bereitgestellt.
Weitere Informationen:
https://www.tmasgff.de/covid-19/impfen
Zu gesundheitlichen Fragen die Impfung betreffen, ist der Hausarzt die erste Adresse. Auch Ärzte, die die Impfstellen besetzen, führen Beratungsgespräche durch.
Inhaltliche und organisatorische Fragen zur Impfung adressieren Sie bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens oder an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117:
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar
Telefon: 0049 3643 559-0
Telefax: 0049 3643 559-191
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gemäß den Informationen auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung liegt der Schwerpunkt der Impfungen zunächst auf den Alten- und Pflegeeinrichtungen. Sofern in ausreichenden Mengen Impfstoff zur Verfügung gestellt wird, sollen im Januar die ersten Termine in den Impfstellen möglich sein. Dazu ist bisher folgendes Vorgehen geplant:
30.12.2020 - Freischaltung des Terminbuchungstools
- Terminvergabe für Personen der Stufe „höchste Priorität“ oder für Personen, die für jene einen Termin vereinbaren wollen
04.01.2021 - Freischaltung der Telefonnummer 0049 3643 - 49 50 49 0
- Terminvergabe für Personen der Stufe „höchste Priorität“ oder für Personen, die für jene einen Termin vereinbaren wollen
13.01.2021 - Beginn der Impfstellen-Öffnung in Thüringen für Personen der Stufe „höchste Priorität“
- in Abhängigkeit der Impfstoff-Verfügbarkeit
Bis zur Inbetriebnahme der Vor-Ort-Impfstellen werden Impfungen ausschließlich über die mobilen Impfteams der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert.
Die folgende Präsentation (PDF) gibt einen Überblick der notwendigen Schritte für Impfungen in Thüringen.
Auf der Internetseite www.impfen-thueringen.de erhalten Sie weitere Informationen zu den Impfungen.
Die Reihenfolge der Impfungen regelt eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Eine Übersicht der Priorisierung ist auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung nachzulesen.
Bei der Terminvergabe werden unter anderem Alter und Beruf abgefragt - für den Nachweis sind der Personalausweis beziehungsweise eine Bestätigung des Arbeitgebers nötig.
Auf der Webseite www.impfen-thueringen.de sind Informationen zur Vorbereitung von Impfungen in Pflegeheimen zusammengestellt.