Allgemeine Informationen:
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Fernziel-Reisen führt, bedarf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.
Die Erlaubnis ist auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahr verlängert werden.
Voraussetzungen
Der Bewerber muss 21 Jahre alt sein und ist seit mindestens 2 Jahren, innerhalb der letzten 5 Jahre, im Besitz eines EU/ EWR Führerscheines der Klasse B.
Ausnahme Antrag für Krankenwagen, Mindestalter 19 Jahre (Vorbesitz 1 Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre).
Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:
- Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
- aktueller EU-Kartenführerschein
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Nachweis Erste Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
- Einverständniserklärung für die Untersuchungen nach Anlagen 5 Nummer 1 + 2 und 6 FeV (vor Ort auszufüllen)
- nur bei Taxi: nach erfolgter Untersuchung ist eine Ortskundeprüfung abzulegen
Gebühr: 63,90 € zzgl. 40,00€ bei Taxi
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.