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Ehemaliges Dienstgebäude Thamsbrücker Straße 20 99947 Bad Langensalza Zum Exposé... |
Grundstück, bebaut mit 3-Felder-Sporthalle Damaschkestraße 99974 Mühlhausen Zum Exposé... |
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Im Hinblick auf die derzeitige Situation von ukrainischen Staatsangehörigen, welche in die Bundesrepublik einreisen, steht Ihnen die Ausländerbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises als Ansprechpartner zu aufenthaltsrechtlichen Fragen unter 03601 801735 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat erarbeitet derzeit aufenthaltsrechtliche Regelungen, welche unter dem nachfolgenden Link einzusehen sind:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html
Personen, die nach § 24 AufenthG wegen Krieges in ihrem Heimatland aufgenommen werden, haben nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Haben Sie bereits ukrainische Geflüchtete bei sich aufgenommen? Dann füllen Sie bitte unser eingestelltes Formular aus und übersenden dieses (mit Passkopien der aufgenommenen Personen) an die oben genannte E-Mail-Adresse.
Sie erhalten dann einen Termin zur Registrierung.
Wenn Sie Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen möchten und Menschen auf der Flucht bei sich aufnehmen wollen, wurde diesbezüglich eine Anlaufstelle zur Bündelung der Informationen eingerichtet.
Bitte füllen Sie hierfür unser Formular aus und senden es an die oben genannte E-Mail-Adresse.
Im Flyer erhalten Sie ausführliche Informationen zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine.
Im Flyer erhalten Sie ausfürliche Informationen zu Kindertageseinrichtungen und Schulen in Thüringen.
Der Thüringer Volkshochschulverband e.V. (TVV) hat eine Hotline für die in Thüringen angekommenen Geflüchteten aus der Ukraine zu Fragen der Sprachförderung eingerichtet.
Das Angebot des TVV können Sie über folgenden Link einsehen:
https://www.vhs-th.de/sprachfoerderung-ukraine
„Germany4Ukraine“ ist als gemeinsames Produkt aller Ministerien, nachgeordneten Behörden und durch das BMI bestätigter Hilfsorganisationen entwickelt worden.
Der Fachdienst ist zuständig für die Bekämpfung ansteckender Krankheiten bei Tieren, Tierseuchen und von Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können (Zoonosen).
Dies dient in der Hauptsache dem Schutz des Menschen und der Tierhaltungen und andererseits einer wirtschaftlichen Tierproduktion.
Der zweite große Aufgabenbereich des Fachdiensts besteht in der Überwachung der Lebensmittelproduktion, des Lebensmittelhandels und des Handels mit Bedarfsgegenständen, welche in Kontakt zur Haut kommen.
Auch diese Tätigkeit dient vorrangig dem Schutz der menschlichen Gesundheit.
Der dritte große Bereich ist der Tierschutz in Umsetzung des Tierschutzgesetzes, das verlangt, dass im Umgang mit Tieren gewisse ethische Grundsätze zu beachten sind. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Tiere. Aber auch hier spielt die Sicherstellung einer wirtschaftlichen Tierproduktion eine Rolle, da man nur von tierschutzgerecht gehaltenen und betreuten Tieren eine gute Leistung erwarten kann.
Tierseuchenbekämpfung
Tierschutz
Kontrollen im Rahmen des Tierschutzgesetzes und der spezifischen Tierschutz-Verordnungen (z. B. Überprüfung von Tierhaltungen, Beteiligung an Genehmigungsverfahren, Stellungnahmen bei Fragen zur Kampfhunde-Problematik)
Abfertigung und Überwachung von nationalen und internationalen Tiertransporten
Hygiene bei Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft
Sonstige Aufgaben von größerer Bedeutung
Gebäude H070
Lindenhof 4
99974 Mühlhausen
Telefon +49 3601 802522
Fax +49 3601 802521
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sie haben Bedenken, ob eine Tierhaltung den gesetzlichen Ansprüchen entspricht. Hier gibt es ein Formular, in welchem Sie Ihre Beobachtungen eintragen können, so dass der Fachdienst tätig werden kann.
Der Unstrut-Hainich-Kreis bezuschusst nichtinvestive Projekte zur Förderung von Familien und des Zusammenlebens der Generationen aus Mitteln des Landesprogramms Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen in seinem Kreisgebiet. Projektinhalte können sich in folgenden Handlungsfeldern bewegen:
Eine erste Orientierung zu möglichen Projektgegenständen in den einzelnen Handlungsfeldern kann der pdf-Datei „Förderfähige Maßnahmen LSZ“ entnommen werden.
Besondere Bedarfslagen bestehen für folgende Projektgegenstände im Unstrut-Hainich-Kreis:
Förderfähige Projektgegenstände sind jedoch nicht auf die vorstehenden sechs besonderen Bedarfslagen (a) bis f)) begrenzt. Weitere Projektinhalte aus den oben aufgeführten sechs Handlungsfeldern (1. bis 6.) können aus dem Landesprogramm bezuschusst werden.
Projektanträge sind spätestens bis zum 28.02.2023 beim:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Fachbereich Familie, Jugend, Soziales und Gesundheit
Stabsstelle Sozialplanung
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
einzureichen. Über die Bewilligung entscheidet der Kreisausschuss des Kreistages auf Basis der Votierungsempfehlungen des Fachbeirates für mehr Chancengerechtigkeit.
Zu beachten ist, dass gemäß Ziffer 5.3 der förderbegründenden Richtlinie LSZ
ba) die überregionale Familienförderung auf der Grundlage des ThürFamFöSiG,
bb) die Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“,
bc) die Richtlinie zur Umsetzung des Fonds „Frühe Hilfen“,
bd) die Richtlinie „Landesprogramm Kinderschutz“,
be) die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“,
bf) die Richtlinie „Landesjugendförderplan“,
bg) die Richtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“,
bh) die Förderung nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz,
bi) die Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag, ehrenamtlichen Strukturen, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen und der Selbsthilfe im Freistaat Thüringen sowie
bj) die Vergabegrundsätze der Thüringer Ehrenamtsstiftung für die Förderung des Ehrenamtes.
Zur Klärung, ob Projektideen förderfähig sind, wird potentiellen Antragstellern empfohlen, diese kurz mit der Stabsstelle Sozialplanung abzustimmen. Darüber hinaus ist im Antrag darzulegen, wie das Projekt trotz möglicher Kontaktbeschränkungen im Kontext von SARS-CoV 2 durchgeführt werden kann.
Umfang und Höhe der Förderung
Es können Personal-, Sach- und Honorarausgaben bis zu einer maximalen Höhe von 6.000,00 Euro für Projekte im Kreisgebiet beantragt werden. Vom Antragsteller sind Eigenmittel i. H. v. mindestens fünf Prozent zu erbringen. Insofern das Projektziel/die Projektziele und die Umsetzung des Projektes nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch den Unstrut-Hainich-Kreis realisiert werden können, wird der Landkreis grundsätzlich eine 100%-Förderung bewilligen können.
Wer ist antragsberechtigt?
gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie Städte und Gemeinden
Förderzeitraum
frühestmöglicher Projektstart: 01.04.2023
Ende des Förderzeitraums: 31.12.2023
Förderquelle & Bewilligungsbehörde
Die Mikroprojekte werden durch das TMASGFF aus Mitteln des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ gefördert.
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis ist die Bewilligungsbehörde zur Weiterreichung der Landesmittel an die Antragsteller (Letztempfänger).
Förderrichtlinie
Richtlinie zum Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (Richtlinie LSZ)
Ansprechpartnerin für (potentielle) Antragstellende
Für weiterführende Informationen und Beratungen zu Antragstellungen und zur Förderungsfähigkeit von Projekten wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Fachbereich Familie, Jugend, Soziales und Gesundheit
Stabsstelle Sozialplanung
Maria Klein
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Telefon: 03601 802082
Telefax: 03601 80132082
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Downloads
Die Mitarbeiter unseres Fachdienst finden Sie in der Bonatstraße 50. Wir sind für verschiedene Aufgabengebiete zuständig:
Ihre Anfragen und Anliegen können Sie nur mit Terminvereinbarung bei uns vortragen. Nutzen Sie dazu bitte die elektronische Terminvergabe in den Bereichen KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnis.
Für die übrigen Themengebiete wählen Sie sich bitte über die 03601/ 800 ein.