Vorankündigungen (ex-ante) Veröffentlichungen gem. § 20 Abs. 4 VOB/A
Vorankündigungen von beschränkten Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nummer 1 VOB/A ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).

Auf die Ausschreibungen können Sie sich nicht direkt bewerben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Vergabestelle. Präqualifizierte Unternehmen geben möglichst Ihre Präqualifizierungsnummer mit an. Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen im Idealfall die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit ein. Ein Rechtsanspruch auf Beteiligung besteht nicht.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

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