Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde

Zuständige untere Wasserbehörde sind die Landkreise und die kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungsbereich. Die Aufgaben der unteren Wasserbehörde werden durch die nachfolgend genannten Mitarbeiter wahrgenommen.

Haben Sie Fragen zu notwendigen Genehmigungsverfahren bzw. zur Überwachung im Rahmen des Gewässerschutzes, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bearbeiter.

Wasserrechtlicher Vollzug

Frau Tögel-Ständer
Tel.: 0 36 01 / 80 27 17

  • Anrode
  • Mühlhausen
  • Südeichsfeld
  • Unstruttal
  • Vogtei

Frau Kohnert
Tel.: 0 36 01 / 80 27 21
  • Dünwald
  • Gemeinde Unstrut-Hainich
  • Menteroda
  • Bad Langensalza
  • Nottertal-Heilinger Höhen
  • VG Bad Tennstedt
  • Herbsleben

Herr Deutsch
Tel.: 0 36 01 / 80 27 20
Wassergefährdende Stoffe z. B. Heizöl, Tankstellen, Altöl
Unstrut-Hainich-Kreis


Fachtechnische Beratung

Herr Kornitzky
Tel.: 0 36 01 / 80 27 16
  • Siedlungswasserwirtschaft
  • Bauliche Anlagen an Gewässern
  • Abwassereigenkontrolle für öffentliche Abwasseranlagen
  • Abwasserbeseitigungskonzepte
Frau Kirchner
Tel.: 0 36 01 / 80 27 18
  • Grundwasser
  • Hydrogeologie
  • Geothermie
  • Grundwassererschließung
  • Grundwasserbewirtschaftung
 
Frau Klement
Tel.: 0 36 01 / 80 27 15
  • Industrieabwasser
  • Wassergefährdende Stoffe
  • Abwassereigenkontrolle für industrielles Abwasser
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