Auf Grund der derzeitigen Ausgangslage wird für die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen anderer Art zu Schauzwecken folgende Festlegung getroffen:
- Eine klinische Untersuchung der teilnehmenden Tiere am Einlass ist nicht mehr nötig.
- Laboruntersuchungen sind derzeit nicht nötig.
- In Abhängigkeit einer sich ändernden Geflügelpestsituation können neue Festlegungen getroffen werden.