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Einschulungsuntersuchung

Die Schulanmeldung erfolgt im Mai (ca. 15 Monate vor Schuleintritt) des Vorjahres der Einschulung. Alle Kinder, die bis einschließlich 01.08. eines Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig und werden vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Fachdienstes Gesundheit untersucht. Diese Einschulungsuntersuchung ist Bestandteil des Einschulungsverfahrens. Sie ist in allen Bundesländern im Schulgesetz vorgeschrieben und daher verpflichtend.

Terminvereinbarung
Ab sofort haben Sorgeberechtigte die Möglichkeit den Termin für die Einschulungsuntersuchung selbstständig über die Online Terminvergabe des Landratsamtes Unstrut-Hainich Kreis zu buchen. Wählen Sie hierfür unter Schritt 1 den Fachdienst Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst aus.

Für folgende Schulen buchen Sie bitte im angegebenen Zeitraum die Termine über die Online Terminvergabe:

  • Evangelische Grundschule Ufhoven (August - September 2024)
  • Staatliche Grundschule Christoph-Wilhelm-Hufeland-Schule Bad Langensalza (August - September 2024)
  • Staatliche Grundschule Schlotheim (August - September 2024)
  • Staatliche Grundschule Albert Schweitzer Thamsbrück (Oktober 2024)
  • Staatliche Grundschule Sophienschule Körner (Oktober 2024)
  • THEPRA Grundschule Weinbergen (Oktober 2024)
  • Staatliche Grundschule Käthe-Kollwitz-Grundschule​ Lengenfeld unterm Stein (Dezember 2024)
  • Staatliche Grundschule Schönstedt (Dezember 2024)
  • THEPRA Grundschule Kirchheilingen (Dezember 2024)
  • Staatliche Grundschule Großengottern (Februar 2025)
  • Staatliche Grundschule Sebastian-Kneipp-Schule Bad Tennstedt (Februar 2025)
  • Staatliche Gemeinschaftsschule Herbsleben (März 2025)

Sorgeberechtigte, die für ihr Kind eine Rückstellung vom Schulbesuch oder die vorzeitige Einschulung für das kommende Schuljahr beantragt haben, werden um zeitnahe Terminbuchung gebeten.

Ausgenommen von der Online Terminvergabe sind:

  • Kinder, die an einer der nicht genannten Schulen angemeldet wurden (die Einladung erfolgt fortlaufend)
  • Kinder mit bekanntem Förderbedarf (die Einladung erfolgt ab November eines jeden Jahres)
  • Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden (die Einladung erfolgt ab Januar)

Sorgeberechtigte, der vorgenannten Kinder werden vom Fachdienst Gesundheit schriftlich eingeladen. Ihnen wird zu gegebener Zeit ein Terminvorschlag per Post zugesandt. Bitte sehen Sie daher davon ab über die Online Terminvergabe einen Termin für die Einschulungsuntersuchung zu buchen.

Planen Sie für den Termin grundsätzlich ca. 30 Minuten ein.

Inhalt und Ablauf der Einschulungsuntersuchung
Die Einschulungsuntersuchung erfolgt zur Einschätzung der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung des Kindes und beinhaltet folgende Untersuchungsschwerpunkte:

  • die Prüfung der Sinnesorgane (Sehschärfe und Hörvermögen)
  • die Messung von Körpergröße und Körpergewicht
  • die körperliche Untersuchung
  • die Beurteilung der Körpermotorik und der Sprache
  • die Beurteilung weiterer schulrelevanter Entwicklungsbereiche
  • die Beobachtung der sozialen Reife und des Verhaltens
  • die Erhebung des Impfstandes und eine Impfberatung

Im Ergebnis der Untersuchung wird der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Empfehlungen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch des Kindes wichtig sind, mit den Sorgeberechtigten besprechen, zur Weitergabe an die Schule formulieren und mit dem Einverständnis der Sorgeberechtigten die Schule informieren.

Was ist am Untersuchungstag mitzubringen?

Hinweise zur Einschulungsuntersuchung

  • Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin. Bei Zuspätkommen kann die Durchführung der Untersuchung nicht garantiert werden.
  • Das Erscheinen des Kindes ist mit nur einer Begleitperson erwünscht. Geschwister sind bitte nach Möglichkeit nicht zur Untersuchung mitzubringen.
  • Die Begleitperson und das Kind sollten gesund und frei von jeglichen Infektzeichen, wie Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Heiserkeit, Ohren- oder Kopfschmerzen sein.
  • Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, den Sie über die Online Terminvergabe gebucht haben, ändern Sie diesen über den Link in der E-Mail-Terminbestätigung. In allen anderen Fällen sagen Sie den Termin bitte telefonisch unter 03601 802759 oder per E-Mail an kjaed@~@uh-kreis.de, ab.
  • Falls Sie Ihr Kind als Sorgeberechtigter nicht zur Einschulungsuntersuchung begleiten können, bitten wir Sie, der Begleitperson eine unterschriebene Vollmacht mitzugeben.
  • Sollte die Verständigung in deutscher Sprache nur eingeschränkt oder nicht möglich sein, kann die Anwesenheit einer Person zum Übersetzen hilfreich sein.

Frau Dr. Köhler-Illgen

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