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Untere Denkmalschutzbehörde

Durch die Untere Denkmalschutzbehörde werden Informationen rund um den Schutz und die Er­haltung von Kulturdenkmalen (einschließlich Denkmalensembles und Bodendenkmale) erteilt. Hier wird die Denkmalliste des Landkreises geführt. Weiterhin erfolgt die Beratung für Denkmaleigentümer zu Fördermöglichkeiten und Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit Erhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen.

Der Unteren Denkmalschutzbehörde obliegt die hoheitliche Aufgabe und Verantwortung für den Denkmalschutz. Sie hat nach den in Thüringen geltenden Regelungen u. a. folgende

Aufgaben

  • Betreuung von Denkmalobjekten, Bauten und Kunstgut, Flächendenkmalen / Denk­mal­ensemble, Bodendenkmalen
  • Beratung von Eigentümern der Denkmalobjekte, einschließlich Zumutbarkeits­prüfungen, Prüfen und Bewerten von Fachgutachten, denkmalpflegerischen Ziel­stellungen, restauratorischen Gutachten, Bestandsdokumentationen,
  • Betreuung von finanziellen Zuschüssen
  • Beratung und Stellungnahme zu Steuerbegünstigungen
  • Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen gemäß § 13 Thüringer Denkmalschutzgesetz -ThürDSchG-
  • Entscheidung über die Einleitung von Schutzmaßnahmen und Einleitung von
  • Verwaltungsverfahren bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz,

Einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis bedarf:

1. wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon

  • zerstören, beseitigen oder an einen anderen Ort verbringen,
  • umgestalten, instandsetzen oder im äußeren Erscheinungsbild verändern oder
  • mit Werbe- oder sonstigen Anlagen versehen will,

2. wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann,

3. wer Erdarbeiten an einer Stelle vornehmen will, von der bekannt ist oder vermutet wird oder den Umständen nach anzunehmen ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden.

Zuständigkeit
Die Zuständigkeit richtet sich nach der territorialen Lage Ihres Projektes.

Der Unstrut-Hainich-Kreis ist zuständige Untere Denkmalschutzbehörde und nimmt die Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich für alle Städte und Gemeinden des Unstrut- Hainich-Kreises außer der Stadt Mühlhausen und seiner Ortsteile wahr.

Einfügen Landkreiskarte mit farblicher Markierung und Nummerierung der Zuständigkeitsflächen

Zuständigkeitsgebiet I
Zuständigkeit der Stadt Mühlhausen

Frau Matzdorff

Besucheradresse

Gebäude

Zuständigkeitsgebiet II
Postadresse

Frau Gliemann

Besucheradresse

Gebäude

Zuständigkeitsgebiet III
Postadresse