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Veräußerungsanzeige

Gemäß § 15 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der bisherige Halter oder Eigentümer verpflichtet, die Veräußerung oder Abgabe seines Fahrzeuges der Zulassungsbehörde umgehend mitzuteilen.

Die Mitteilung muss die im Formular aufgeführten Angaben enthalten. Großer Wert ist dabei auf die Feststellung der persönlichen Daten des Erwerbers zu legen.

Auch die Übergabe der Zulassungsbescheinigungen und der Kennzeichenschilder und deren Bestätigung ist wichtig.

Ist das Fahrzeug zugelassen, empfehlen wir ggf. eine Außerbetriebsetzung vor der Übergabe an den neuen Halter.

Dazu sind die Zulassungsbescheinigungen sowie die Kennzeichenschilder in der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Mit dem Datum der Außerbetriebsetzung endet für den Veräußerer die Versicherungs- und Kfz-Steuerpflicht.