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Sozial- und Eingliederungshilfe

Leistungen der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungsberechtig sind

  • Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB) XII noch nicht erreicht haben und befristet erwerbsgemindert sind, soweit sie nicht mit erwerbsfähigen Personen zusammenleben
  • Personen bis 15 Jahre, wenn diese nicht mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben
  • Personen von 16 bis 18 Jahren, wenn diese selbst erwerbsunfähig sind und nicht mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben
  • Personen, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und eine Altersrente beziehen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi)
Leistungsberechtig sind

  • Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • Personen ab Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII.

Hilfe zur Gesundheit
Leistungsberechtigt sind Personen ohne Krankenversicherungsschutz für

  • Übernahme der Leistungen der Krankenbehandlung
  • Vorbeugende Gesundheitshilfe
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschutz.

Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten
Leistungsberechtig sind Personen

  • bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden und sie nicht aus eigener Kraft zur Überwindung dieser fähig sind.

Hilfe in anderen Lebenslagen
Leistungsberechtig sind Personen für

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Altenhilfe
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen
  • Bestattungskosten.

Eingliederungshilfe
Leistungsberechtig sind Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Teilhabefähigkeit an der Gesellschaft eingeschränkt oder hiervon bedroht sind. Die Leistung soll diese Personen befähigen, ihre Lebensplanung und Lebensführung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • Frühförderung*/ interdisziplinäre Frühförderung nach einem Förder -und Behandlungsplan
  • Interdisziplinäre Frühförderung

*Der Begriff Frühförderung ist eine Sammelbezeichnung für pädagogische und therapeutische Maßnahmen für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind. Die Maßnahmen der Frühförderung umfassen den Zeitraum der ersten Lebensjahre und können sich bis zum Kindergarten­eintritt oder bis zur Einschulung erstrecken.

Herr Rothe

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Existenzsicherung I Fachleistungen (A - Br)
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Frau Kirchner

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Existenzsicherung I Fachleistungen (Bs - Fer)
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Frau Berndt

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Existenzsicherung I Fachleistungen (Fes - Hah)
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Herr Walther

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Existenzsicherung I Fachleistungen (Hai - J)
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Frau Zellmer

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Existenzsicherung I Fachleistungen (J - Kru)
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Frau Staufenbiel

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Existenzsicherung I Fachleistungen (Krv - Mes)
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Frau Jachmann

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Existenzsicherung I Fachleistungen (Met - P)
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Frau Oelschläger

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Existenzsicherung I Fachleistungen (R - Schre)
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Frau Wernecke

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Existenzsicherung I Fachleistungen (Schri - Tr)
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Frau Schulz

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Existenzsicherung I Fachleistungen (Ts - Z)
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Frau Hoppe

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Existenzsicherung I Fachleistungen (Kinder)
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Herr Wessels

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Eingliederungshilfe (A - Balk; Dr - Hanf)
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Frau Riedel

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Eingliederungshilfe (Ball - Berne; Hang - Kle)
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Frau Kratz

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Eingliederungshilfe (Bero - Bos; Kli -Meyen)
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Frau Willmann

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Eingliederungshilfe (Bot - Burc; Meyer - Schad)
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Frau Kober

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Eingliederungshilfe (Burd - Der; Schaf - Stud)
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Frau Schnellert

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Eingliederungshilfe (Des - Do; Stuh - Z)
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Herr Bußlapp

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Eingliederungshilfe (Kinder)
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Hilfe zur Pflege/Bestattungskosten

Leistungsberechtig sind Personen, die ihre körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Leistungen der Hilfe zur Pflege können sein:

  • häusliche Pflege (in Form von Geldleistungen oder in Form von Sachleistungen durch Ambulante Pflegedienste oder Arbeitgeber- und Assistenzmodelle)
  • Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Einstiegshilfen)
  • teilstationäre Pflege (als Tages- oder Nachtpflege)
  • Kurzzeitpflege (als vorübergehende vollstationäre Pflege)
  • vollstationäre Pflege.

Herr Karnitzschky

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Hilfe zur Pflege
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Frau Kopetzki

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Hilfe zur Pflege
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Frau Schröter

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Pflege zur Hilfe
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Herr Güntek

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Hilfe zur Pflege I Bestattungskosten
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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Leistungsberechtigte Personen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene für Schulbedarfe, Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wenn sie bzw. ihre Familien folgende Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld (Antrag auf BuT-Leistungen beim Jobcenter stellen)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten (Antrag auf BuT-Leistungen im Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Migration stellen).

Frau Billhardt

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Bildung und Teilhabe (A -F; Rf - Z)
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Frau Hagemeister

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Bildung und Teilhabe (G - Re)
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Frau Bornemann

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Bildung und Teilhabe (Sammelabrechnungen)
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