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Personalrat

Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis gemäß dem Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG).

Er wird regulär alle fünf Jahre gewählt und besteht aus elf Personalratsmitgliedern. Außerdem gehören dem Personalrat die Jugend- und Auszubildendenvertretung und die Schwerbehindertenvertretung an.