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Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige (Familiennachzug)

Ausländische Kinder, Ehe- oder Lebenspartner von Deutschen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Dies gilt auch für sorgeberechtigte ausländische Eltern von minderjährigen ledigen Deutschen. Sie dürfen nach Deutschland nachziehen und hier arbeiten.

Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen können auch

  • Eheleute und Kinder von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen und
  • in besonderen Härtefällen sonstige Familienangehörige erhalten.

Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Sie kann auf Antrag verlängert werden.

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen (siehe Einreise nach Deutschland). Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

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