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Verpflichtungserklärung

Für die Einreise zu Besuchszwecken benötigen visumspflichtige ausländische Staatsangehörige in der Regel eine Verpflichtungserklärung eines Gastgebers, der seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Gastgeber kann jede natürliche oder juristische Person sein. Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine dritte Person gegenüber einer Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung, für die Kosten des Lebensunterhaltes eines Ausländers aufzukommen, um diesem zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, sofern der Ausländer selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.

Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, den Verpflichtungsgeber finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts des Ausländers Kosten entstehen, die nicht auf Beitragsleistungen beruhen.

Um zeitaufwändige Nachforderungen bei der deutschen Auslandsvertretung zu vermeiden, sollten Reisende sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten erkundigen.

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