Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

Zulassung eines Oldtimers mit H-Kennzeichen

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr – Hauptwohnsitz)
  • Zulassungsbescheinigungen (Teil I/Fahrzeugschein und Teil II/Fahrzeugbrief)
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO
  • gültiger HU-Bericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Oldtimerkennzeichen
  • ausgefüllte Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer

Hinweise über Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens
Gemäß § 2 Punkt 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Oldtimer Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Gemäß § 23 StVZO ist ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer erforderlich.

Anfallende Kfz-Steuern

  • 191,00 Euro pro Jahr pauschal für zweispurige Fahrzeuge
  • 46,00 Euro pro Jahr pauschal für einspurige Fahrzeuge

Bemerkung
Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen können übrigens ganz normal im Alltag genutzt werden.