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Umschreibung innerhalb des UH-Kreises

Die folgenden Informationen gelten sowohl bei Umschreibungen von noch zugelassenen als auch bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen.

Für die Ummeldung von Fahrzeugen benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ggf. Betriebserlaubnis)
  • Hauptuntersuchungsnachweis (ggf. Prüfbuch)
  • Haftpflichtversicherungsbestätigung in Form der 7-stelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat


Zusätzlich muss vorgelegt werden
bei Zulassungen auf Privatpersonen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr)
  • kommt Vertretung, dann Vollmacht und Ausweis von der Person, auf die zugelassen wird

bei Zulassungen auf juristische Personen (GmbH, AG usw.):

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht vom Geschäftsführer

bei Zulassungen auf Einzelfirmen (natürliche Personen):

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr)
  • kommt eine Vertretung, dann Vollmacht und Personalausweis von einer Person, die eingetragen wird
  • Hinweis: Es kann nur eine natürliche Person eingetragen werden

bei Zulassungen auf Personengesellschaften (GbR):

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Gesellschaftervertrag
  • alle Personalausweise
  • kommt eine Vertretung, dann Vollmacht und Personalausweise
  • Einverständniserklärung der anderen Gesellschafter zur Benennung einer natürlichen Person, welche als Halter eingetragen wird