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Medizinalaufsicht

Die Medizinalaufsicht überwacht die Berechtigung zur Ausübung der Berufe im Gesundheitswesen und zur Führung der Berufsbezeichnungen. Zudem überprüfen die Mitarbeiter Gesundheits-, Gemeinschafts- und weitere öffentliche Einrichtungen sowie Friedhöfe und Einrichtungen des Bestattungswesens. Darüber hinaus werden Totenscheine von Verstorbenen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis erfasst, kontrolliert und archiviert und Aufgaben gemäß des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) erfüllt.

Wer selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausübt, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt, hat die Aufnahme und die Beendigung der Berufsausübung gegenüber dem Fachdienst Gesundheit anzuzeigen, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich die Berufstätigkeit überwiegend ausgeübt wird.

Berufsfelder des Gesundheitswesens sind in diesem Zusammenhang:

  • Altenpflege
  • Altenpflegehilfe
  • Diätassistenz
  • Ergotherapie
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Geburtshilfe
  • Logopädie
  • Massage/Medizinisches Badewesen
  • Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische Laborassistenz
  • Medizinisch-technische Radiologieassistenz
  • Orthoptik
  • Pharmazeutisch-technische Assistenz
  • Physiotherapie
  • Podologie
  • Rettungsassistenz

Es wird an dieser Stelle festgehalten, dass die vorgenannte Aufzählung nicht abschließend ist.

Die ärztlichen Heilberufe und der Apothekerberuf sind vor der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit dem Fachdienst Gesundheit anzuzeigen. Dies gilt auch für die Tätigkeitsaufnahme als Heilpraktiker .

Was muss angezeigt werden?

  • Aufnahme der Tätigkeit
  • Änderungen zur Tätigkeit, Person oder Praxis
  • Einstellung der Tätigkeit