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Sorgeerklärung und Negativbescheinigung

  • Wir informieren und beraten zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen der Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)
  • Wir beurkunden die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Wir erstellen eine Bescheinigung, wenn keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sogenannte Negativbescheinigung - siehe Bereich Dokumente)