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Unterhalt

  • Wir beraten und unterstützen Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes
  • Wir überprüfen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und errechnen den Unterhalt für Ihr Kind
  • Wir beurkunden kostenfrei den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen
  • Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will und die Unterhaltszahlungen ablehnt, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess
  • Wir setzen den Unterhalt durch, auch mittels Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
  • Wir beraten und unterstützen hinsichtlich der Unterhaltsansprüche junger Erwachsener bis zum 21. Lebensjahr