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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Mit Wirtschaftlicher Jugendhilfe bezeichnet man die finanziellen Leistungen der Jugendhilfe als Folge einer erzieherischen Hilfe. Sie umfasst insbesondere Leistungen zum Unterhalt und Krankenhilfe bei einer Hilfe zur Erziehung oder einer Eingliederungshilfe in einer Pflegefamilie oder in einem Heim, aber auch die Gewährung von Pflegegeld an eine Tagespflegeperson.

Weiterhin umfasst das Aufgabengebiet auch die Kostenheranziehung von kostenbeitragspflichtigen Eltern, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (z. B. gegenüber den Rententrägern und Familienkassen), die Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern, das Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen, sog. Annexleistungen, die Berechnung und Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt junger untergebrachter Menschen.

Weiterhin ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe für die Zahlung von Pflegegeld bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien zuständig.

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