Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

Verlust amtlicher Kennzeichen

Die Anzeige zum Verlust amtlicher Kennzeichen muss persönlich in der Kfz-Zulassung abgegeben werden.
Hierbei ist zusätzlich der Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr) vorzuweisen.