Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Anzeige zum Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I muss persönlich in der Kfz-Zulassung abgegeben werden.
Hierbei ist zusätzlich der Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr) vorzuweisen.