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Gefahrguttransporte

Für den Unstrut-Hainich-Kreis wurde mit der Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) vom 03.04.2014 ein Positiv- bzw. ein Negativnetz festgelegt (in Kraft getreten am 01.05.2014).