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Taxi-/Mietwagen

Grundsätzlich geht es beim Taxi-/Mietwagenverkehr um die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im Straßenverkehr.

Der Verkehr mit Taxen ist gemäß § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ausgelegt auf die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.

Der Verkehr mit Mietwagen gemäß § 49 PBefG ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit den der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen und nicht gebündelter Bedarfsverkehr sind.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren und den Antragsunterlagen erhalten Sie direkt über den zuständigen Bearbeiter.