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Trinkwasserüberwachung

Der Fachdienst Gesundheit überwacht Trinkwasseranlagen, um die Versorgung der Verbraucher mit qualitätsgerechtem Trinkwasser zu jeder Zeit sicherzustellen.

Öffentliche Trinkwasserversorgung
Der größte Teil der Bevölkerung im Landkreis erhält sein Trinkwasser über eine zentrale Wasserversorgungsanlage. Das Gesundheitsamt legt im Rahmen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Wasserversorger (Trinkwasserzweckverband) die Beprobungsstellen sowie den Umfang der Trinkwasseranalysen fest und überwacht die Umsetzung. Weiterhin werden in regelmäßigen Abständen die Trinkwasseranlagen und die dazugehörigen Trinkwasserschutzgebiete durch den Fachdienst Gesundheit überprüft.

Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Private Brunnenanlagen)
Die übrige Bevölkerung bezieht sein Trinkwasser über eigene Brunnenanlagen. Auch diese werden vom Fachdienst Gesundheit überwacht. Die TrinkwV erfordert auch hier regelmäßige Wasseruntersuchungen und eine Besichtigung der Anlagen vor Ort.

Als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung haben Sie die Pflicht diesen beim Fachdienst Gesundheit anzuzeigen (siehe Dokumente). Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser in regelmäßigen Abständen auf mikrobiologische, chemische und physikalische Verunreinigungen überprüft werden.

Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle ist dem Fachdienst Gesundheit die Anzeige der erstmaligen Inbetriebnahme, der Errichtung, der wesentlichen technischen Veränderungen oder der Übergang des Eigentums erforderlich.

Hausinstallationen
In öffentlichen Gebäuden sowie in zu Wohnzwecken vermieteten Gebäuden sind die Eigentümer oder Betreiber dieser Anlage verpflichtet, die Trinkwasserhausinstallationen nach den „allgemein anerkannten Regel der Technik“ zu betreiben. Bei Überschreitungen der Grenzwerte wird der Fachdienst Gesundheit informiert und überprüft die Einhaltungspflichten der Betreiber.

Zeitweilig betriebene Anlagen (Messen, Märkte und Feste)
Auch die sogenannten „zeitweilig betriebenen Anlagen“ müssen den hygienischen Anforderungen der TrinkwV entsprechen. Dies beinhaltet die Sicherzustellung der Versorgung mit qualitätsgerechtem Trinkwasser.

Kosten
Für Beprobungen und Laboruntersuchungen fallen je nach Aufwand und untersuchten Parametern Gebühren an.

Bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. von 100 KBE/100 ml im Trinkwasser sind unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder von einer Fachfirma durchführen zu lassen.

Die Untersuchungen der Trinkwasserinstallation im Gebäude müssen eine Ortsbesichtigung sowie die Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik beinhalten. Eine Gefährdungsanalyse ist zu erstellen oder erstellen zu lassen.

Festgelegte Maßnahmen zur Legionellenbekämpfung sind durchzuführen oder durchführen zu lassen, welche nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit erforderlich sind. Bitte teilen Sie diese dem Fachdienst Gesundheit unverzüglich mit.

Frau Pauer

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Öffentliche Trinkwasserversorgung I Kleinanlagen zur Eigenversorgung
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Frau Köhler

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