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Fahrerkarte

Allgemeine Informationen
Die Fahrerkarte enthält Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung aller Fahreraktivitäten, Ereignisse und Störungen. Die Karte ist personenbezogen und darf nur von der für den Wohnsitz des Fahrers zuständigen Stelle ausgegeben werden. Zur Vermeidung von Missbrauch darf jeder Fahrer nur im Besitz einer Fahrerkarte sein und diese auch keinem Dritten zur Nutzung überlassen.

Erstbeantragung
Die Fahrerkarte ist bei der Fahrerlaubnisbehörde (gilt für Thüringen) des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, zu beantragen.

Folgekarte
Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig, jedoch frühestens 6 Monate und spätestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit, ggf. gleichzeitig mit der Verlängerung des EU-Kartenführerscheins, zu stellen.

Ersatzkarte bei Verlust bzw. Beschädigung
Grundsätzlich darf nicht ohne Fahrerkarte gefahren werden. Bei Verlust, Diebstahl, Fehlfunktion bzw. Beschädigung der Fahrerkarte darf die Fahrt ohne Fahrerkarte längstens 15 Kalendertage fortgesetzt werden. Daher ist unverzüglich, spätestens binnen sieben Werktagen, eine Ersatzkarte zu beantragen. Bei Antragstellung ist die beschädigte Karte oder ggf. die Diebstahls-Anzeige, ausgestellt von einer Polizeiinspektion in deutscher Sprache, vorzulegen. Der Diebstahl ist bei der zuständigen Behörde (Polizei) in dem Land, in dem sich der Diebstahl ereignet hat, anzuzeigen. Die Ausstellung der Ersatzkarte erfolgt, bei vollständigen Unterlagen, innerhalb von fünf Werktagen, ab Antragstellung.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • aktueller EU-Kartenführerschein
  • Fahrerkarte (wenn bereits vorhanden)
  • biometrisches Passbild

Gebühr:37,00 Euro

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge abgenommen. Eine Fahrerkarte kann auch mit Vollmacht beantragt werden.