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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug / Verzicht / Versagung

Allgemeine Informationen
Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet und Sie möchten jetzt eine neue Fahrerlaubnis erwerben?

Mit der Entziehung oder einem Verzicht erlischt die Fahrerlaubnis; sie kann nicht wieder von selbst aufleben, sondern muss (auf Antrag) neu erteilt werden.

Für das Antragsverfahren gelten die Vorschriften für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis; die Ablegung einer theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung ist erforderlich, wenn Sie seit 10 Jahren nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis waren.

Sofern eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis festgestellt wurde, darf der Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ablauf gestellt werden (§ 20 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)). Sie erhalten ein Informationsschreiben mit den Angaben zu den Unterlagen, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen.

Bitte einen Termin erst nach Erhalt des Informationsschreibens vereinbaren. Sollten Sie bisher kein Schreiben erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte, schriftlich oder telefonisch.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • erforderliche Unterlagen laut übersandtem Informationsschreiben

Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.

Gebühr: 120,30 Euro (ohne MPU) / ärztliche Begutachtung

Gebühr: 139,40 Euro (mit MPU) / ärztliche Begutachtung

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.