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Internationaler Führerschein

Allgemeine Informationen
Ein Internationaler Führerschein wird bei Reisen ins außereuropäische Ausland grundsätzlich empfohlen, in vielen Ländern ist er sogar Pflicht.

Ob in dem Land, das Sie bereisen möchten, ein Internationaler Führerschein zwingend erforderlich ist, erfahren Sie bei der Botschaft und den Konsulaten des jeweiligen Staates. Eine Übersicht der Vertretungen fremder Staaten in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Die Gültigkeitsdauer des Internationalen Führerscheins darf über die entsprechende Dauer des nationalen Führerscheins nicht hinausgehen. Je nach Reiseland ist der Internationale Führerschein ein oder drei Jahre gültig.

Voraussetzungen
Zum Erwerb des Dokuments müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sowie insbesondere eines EU/EWR-Kartenführerscheins sein. Die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine reichen hierzu nicht mehr aus; ggf. ist zusätzlich das alte Dokument in einen Kartenführerschein umzutauschen.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • aktueller Führerschein EU/ EWR
  • biometrisches Passbild

Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.

Gebühr: 16,00 Euro

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.