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Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.

Die Antragsabgabe kann frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters gemäß § 10 Fahrerlaubnis-Verodnung (FeV) und unter 18 Jahren nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.

Die Anträge auf die Fahrerlaubnis müssen persönlich gestellt werden. Der vom Prüfer, nach bestandener Prüfung, ausgestellte vorläufige Nachweis der Fahrerlaubnis (vorläufiger Führerschein) gilt für drei Monate im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung. Der Kartenführerschein wird Ihnen automatisch durch die Bundesdruckerei zugesandt, der vorläufige Führerschein wird bei Erhalt des Kartenführerscheins ungültig.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule)
  • bei Minderjährigen beide Unterschriften der gesetzlichen Vertreter oder Sorgerechtsbescheinigung (bei alleinigem Sorgerecht)
  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Nachweis Erste Hilfe
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • biometrisches Passbild

Gebühr: 49,80 Euro

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.