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Ersatzführerschein wegen Änderungen

Allgemeine Informationen
Haben sich persönliche Angaben (wie der Name) auf Ihrem Führerschein geändert, bringen Sie bitte dazu Unterlagen über die Namensänderung mit. Bei der erstmaligen Eheschließung ist eine Beantragung eines neuen Führerscheins nicht erforderlich.

Es können auch Zusätze (wie z. B. der Eintrag der Brille) ein- bzw. ausgetragen werden. Dazu ist ein aktueller Sehtest bzw. ein augenärztliches Gutachten notwendig. Weiterhin muss Ihr Führerschein getauscht werden, bei Unleserlichkeit (z. B. gewaschen/zerbrochen).

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • biometrisches Passbild
  • aktueller Führerschein

Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.

Gebühr: 36,10 Euro

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.