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Heilpraktikerwesen

Wer in der Bundesrepublik Deutschland Heilkunde ausüben möchte und keine ärztliche Approbation besitzt, benötigt hierfür die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Antragstellung

Der Antrag kann formlos oder mit dem im Download-Bereich bereitgestellten Dokument eingereicht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gemäß § 2 des Heilpraktikergesetzes (HPrG) und der 1. Durchführungsverordnung zum HPrG sind folgende Unterlagen zur Antragstellung erforderlich:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses
  • Meldebestätigung
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 1 Monat)
  • Eidesstattliche Versicherung, dass kein Gerichts- bzw. staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen Sucht, die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweise über abgeschlossene Schulausbildungen
  • Nachweis darüber, wo der Beruf des Heilpraktikers ausgeübt werden soll

Für Diplompsychologen gilt zusätzlich:

  • Eidesstattliche Versicherung, dass der Antragsteller nur auf dem Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie tätig wird
  • Amtliche Beglaubigung des Diploms

Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten im laufenden Erlaubnisverfahren erfolgt beim Gesundheitsamt der Stadt Erfurt.

Welche Kosten sind damit verbunden?

  • Die Gebühr für die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten beim Gesundheitsamt der Stadt Erfurt beträgt 250,00 Euro bis 300,00 Euro.
  • Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt je nach Aufwand zwischen 150,00 Euro und 300,00 Euro.