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Motorsportliche Veranstaltung

Motorsportliche Veranstaltungen (Motorradrennen, Autorennen etc.) außerhalb öffentlicher Straßen oder teilweise außerhalb öffentlicher Straßen sind erlaubnispflichtig. Hier muss zusätzlich zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung bei der zuständigen Gemeinde ein Antrag beim Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten gestellt werden.

Rechtsgrundlage

§ 42 Abs. 3 Nr. 2 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)

Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch empfohlen. Dabei erfahren Sie auch, welche Unterlagen für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind.