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Kleingartenwesen

Die anerkannte Kleingartenorganisation unterliegt der Aufsicht durch die Anerkennungsbehörde.

Über die Tätigkeit hat die als gemeinnützig anerkannte kleingärtnerische Organisation regelmäßig, spätestens alle 3 Jahre, zu berichten. Dazu ist das Formblatt Prüfbericht zu verwenden.