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Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Allgemeine Informationen
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Fernziel-Reisen führt, bedarf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.

Die Erlaubnis ist auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahr verlängert werden.

Voraussetzungen
Der Bewerber muss 21 Jahre alt sein und ist seit mindestens 2 Jahren, innerhalb der letzten 5 Jahre, im Besitz eines EU-/EWR-Führerscheines der Klasse B.
Ausnahme Antrag für Krankenwagen, Mindestalter 19 Jahre (Vorbesitz 1 Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre).

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • aktueller EU-Kartenführerschein
  • einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate) beim Einwohnermeldeamt zu beantragen, Versand direkt an unsere Behörde
  • Nachweis Erste Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
  • Einverständniserklärung für die Untersuchungen nach Anlagen 5 Nummer 1 + 2 und 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (vor Ort auszufüllen)
  • nur bei Taxi: nach erfolgter Untersuchung ist eine Ortskundeprüfung abzulegen

Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.

Gebühr: 63,90 Euro zzgl. 40,00 Euro bei Taxi

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.