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Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Allgemeine Informationen
Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nur dann über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nummer 2 nachweist.

Der Antrag zur Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist frühestens 6 Monate spätestens 3 Monate vor Ablauf zu stellen.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • aktueller EU-Kartenführerschein
  • aktueller Fahrgastbeförderungsschein
  • augenärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 6 der FeV für die Klassen D, D1, DE und D1E
  • ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der FeV für die Klassen D, D1, DE und D1E
  • einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate) beim Einwohnermeldeamt zu beantragen, Versand direkt an unsere Behörde

Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.

Gebühr:38,00 Euro

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Ab dem 60. Lebensjahr des Antragstellers:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • aktueller EU-Kartenführerschein
  • aktueller Fahrgastbeförderungsschein
  • einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate) beim Einwohnermeldeamt zu beantragen, Versand direkt an unsere Behörde
  • Einverständniserklärung für die Untersuchungen nach Anlagen 5 Nummer 1 + 2 und 6 FeV (vor Ort auszufüllen)

Gebühr: 58,00 Euro

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.