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Antrag auf Umschreibung ausländischer Führerschein aus der Staatenliste zur Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Allgemeine Informationen
Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.

Ob Sie für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis eine Sehtestbescheinigung, eine theoretische oder praktische oder gar keine Prüfung ablegen müssen, ist in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nachzulesen.

Voraussetzungen

  • Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein.
  • Die Dauer des Auslandsaufenthalts darf nicht weniger als 185 zusammenhängende Tage betragen haben.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausländischer Führerschein zur Überprüfung der Echtheit
  • amtlich anerkannte Übersetzung aus Deutschland vom ausländischen Führerschein (Die Übersetzung muss von einem international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stelle gefertigt sein.)
  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • biometrisches Passbild

Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.

Gebühr: 37,20 Euro

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.