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Antrag auf Umschreibung ausländischer Führerschein EU/EWR

Allgemeine Informationen
Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten sind, sofern sie nicht von der Ausstellungsbehörde befristet wurden, auch in der Bundesrepublik Deutschland unbefristet gültig, müssen also nicht umgetauscht werden.

Der ausländische Führerschein wird bei der Aushändigung des deutschen Führerscheins von der Behörde eingezogen, zwecks Übersendung an das Kraftfahrtbundesamt.

Voraussetzungen
Die Dauer des Auslandsaufenthalts darf nicht weniger als 185 zusammenhängende Tage betragen haben.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausländischer Führerschein zur Überprüfung auf Echtheit
  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • biometrisches Passbild

Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.

Gebühr: 37,20 Euro

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.