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Antrag auf Umschreibung ausländischer Führerschein von Drittstaaten

Allgemeine Informationen
Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.

Vorausgesetzt das Sie die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen, kann Ihre ausländische Fahrerlaubnis – allerdings erst nach Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung – in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden; ein Ausbildungsnachweis ist nicht notwendig. Sie müssen von einer anerkannten Fahrschule zur Prüfung vorgestellt werden. Bei dieser erhalten Sie auch Ihren Antrag und alle Informationen.

Voraussetzungen

  • Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein.
  • Die Dauer des Auslandsaufenthalts darf nicht weniger als 185 zusammenhängende Tage betragen haben.

Nach bestandener Prüfung wird der ausländische Führerschein bei Aushändigung des deutschen Führerscheins eingezogen. Je nach Ausstellungsstaat wird der ausländische Führerschein über das Kraftfahrtbundesamt an die ausstellende Behörde übersendet oder in der Behörde verwahrte Führerscheine werden nach 3 Jahren vernichtet.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule)
  • ausländischer Führerschein zur Überprüfung auf Echtheit
  • amtlich anerkannte Übersetzung aus Deutschland vom ausländischen Führerschein (Die Übersetzung muss von einem international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stelle gefertigt sein.)
  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • biometrisches Passbild
  • einen Sehtest für die Klasse A oder B
  • augenärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 6 der FeV für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E
  • Nachweis Erste Hilfe
  • ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der FeV für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E

Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.

Gebühr: 49,00 Euro

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.