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Gewerbeanmeldung

Der Beginn eines selbständigen Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist anzeigepflichtig.

Was müssen Sie mitbringen?

  • Antrag Gewerbeanmeldung und Beiblatt Gewerbeanmeldung und -abmeldung
  • Personalausweis, ggf. Vollmacht (bei Ausländern: Reisepass, aktuelle Meldebestätigung)
  • bei juristischen Personen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG etc.) einen Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Handwerksbetrieben Kopie der Handwerkskarte oder Bestätigung der Eintragung von der Handwerkskammer (falls vorhanden)
  • bei Arbeitnehmerüberlassungen Kopie der Erlaubnis
  • bei Gewerbebetrieben nach § 38 GewO ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde erforderlich

Hinweise

  • Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt.
  • Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt: 25,00 Euro.
  • Bitte beachten Sie die Information des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung bei Betriebsöffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit.