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Pfandleihererlaubnis

Wer das Geschäft eines Pfandleihers betreiben will, bedarf einer vorherigen Erlaubnis.

Was müssen Sie mitbringen?

  • Antrag Pfandleihererlaubnis
  • Personalausweis, ggf. Vollmacht (bei Ausländern: Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG etc.) einen Auszug aus dem Handelsregister
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Vermögens-/Kapitalnachweis
  • Auszug des Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit und zur Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse (§ 26 Abs. 2 InsO) vom zuständigen Amtsgericht
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts gemäß § 88 2b ZPO, Auskünfte über Einträge sind über dem Vollstreckungsportal einzuholen
  • Versicherungsnachweis
  • Anzeige nach § 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
  • Grundriss der benutzten Räume

Hinweis

Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt.