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Spielhallen und gewerbliches Glücksspiel

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben will, benötigt dafür eine Spielhallenerlaubnis.

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf ebenfalls der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Der Gewerbetreibende darf diese Spielgeräte nur aufstellen, wenn ihm die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort entsprechend der geltenden Vorschriften geeignet ist. 

Mit der Antragstellung sind u.a. folgende Unterlagen vorzulegen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, zu beantragen bei Erlaubnisantrag im Gewerbeamt
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des Wohnsitz-Finanzamtes
  • Abgabenrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Sozialkonzept
  • Nachweis über die Schulung des Personals und Benennung des Spielerschutzbeauftragten
  • Grundriss der Betriebsräume